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Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAP)

Die Lohnsteuer-Außenprüfer/innen überprüfen die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die im Finanzamtsbezirk ansässigen privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber vor Ort.

Zuständig für die Prüfung von Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern ist die Lohnsteuerprüfungsstelle des Finanzamts Freising.

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Telefon 08131 701 + Nebenstelle
Lohnsteuerprüfung bei Betrieben bis 499 Beschäftigten 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar