Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAP)
Die Lohnsteuer-Außenprüfer/innen überprüfen die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die im Finanzamtsbezirk ansässigen privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber vor Ort.
Zuständig für die Prüfung von Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern ist die Lohnsteuerprüfungsstelle des Finanzamts Freising.
Ansprechpersonen
| Aufgabenbereich | Telefon 08131 701 + Nebenstelle |
|---|---|
| Lohnsteuerprüfung bei Betrieben bis 499 Beschäftigten | 0 (Vermittlung) |
