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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08131 701 + Nebenstelle
BewSt 01 Altomünster, Bergkirchen, Erdweg, Markt Indersdorf 271, 279
BewSt02 Stadt Dachau, Odelzhausen, Pfaffenhofen/Glonn, Hebertshausen, 270, 272
BewSt03 Haimhausen, Petershausen, Röhrmoos, Schwabhausen, Hilgertshausen/Tandern, Vierkirchen, Weichs, Karlsfeld, Sulzemoos, 269, 275
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar